AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Verbraucherinformationen

§ 1 Geltungsbereich
(1 Die vorliegenden Geschäftsbedingungen enthalten die zwischen dem Kunden und der Firma phonerapair.ms, Inh. Mohamad Basmahji, Hafenstr. 14, 48153 Münster, ausschließlich geltenden Bedingungen für unsere Leistungen im Rahmen unseres Reparatur- und Verkaufsgeschäfts, soweit diese nicht durch schriftliche Vereinbarungen zwischen Ihnen und uns abgeändert werden.
(2) Alle zwischen dem Kunden und uns im Zusammenhang mit dem Reparaturauftrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Verkaufsbedingungen, unserer schriftlichen Auftragsbestätigung.
(3) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.
(4) Abweichende Bedingungen des Kunden akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.

§ 2 Vertragsschluss
(1) Gegenstand des Vertrages zwischen uns und dem Kunden ist der Verkauf von Waren und/ oder die Erbringung von Reparatur- und oder Serviceleistungen. Darstellungen und Beschreibungen im Internet sind unverbindlich und kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.
(2) Erst mit der Unterzeichnung des schriftlichen Kostenvoranschlags oder Kaufangebotes und dessen Zugang kommt ein Vertrag über die Reparatur bzw. Dienstleistung oder den Verkauf von Ware zustande.

§ 3 Leistungsbedingungen
(1) Bei Reparaturaufträgen ergibt sich der Umfang aus dem erteilten Auftrag (Auftrag ohne Erstellung eines Kostenvoranschlags). Wenn ein Kostenvoranschlag erstellt wurde, ergibt sich der Leistungsumfang aus der Leistungsbeschreibung des Kostenvoranschlags, soweit der Kunde das darin liegende Angebot auf Abschluss eines Reparaturvertrages unverändert angenommen hat. Soweit keine ausreichende Fehlerbeschreibung vorliegt, gilt der Auftrag für alle Arbeiten, die wir für notwendig erachten, erteilt. Wir sind zur Behebung von Mängeln berechtigt, die sich während der Arbeiten zeigen, sofern die Behebung zum einwandfreien Funktionieren des zu reparierenden Gegenstandes notwendig ist.
(2) Wir sind berechtigt, die Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt vorzunehmen.
(3) Reparaturtermine sind stets unverbindlich. Die endgültige Reparaturzeit ergibt sich aus dem tatsächlich notwendigen Reparaturaufwand.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen nach besten Kräften zu unterstützen. Zur Mitwirkungspflicht gehört insbesondere die rechtzeitige Zurverfügungstellung von Informationen wie Passwörter, PINs und sonstigen erforderlichen Datenmaterials sowie von Hard- und Software, soweit dies zur Reparatur und Wartung erforderlich ist.
(5) Mit der Erteilung des Überprüfungs- und / oder Reparaturauftrags sichert der Kunde zu, Eigentümer des übergebenen Geräts zu sein.
(6) Vor der Reparatur ist vom Kunden eine Sicherungskopie der auf seinem Gerät gespeicherten Daten und installierter Software anzufertigen. Wir haften nicht für die Beschädigung oder den Verlust von Programmen, Daten oder sonstigen Informationen, die dem eingesendeten Gerät gespeichert sind. Trotz Durchführung einer Datensicherung können wir nicht für etwaige Datenverluste im Rahmen dieses Auftrags verantwortlich gemacht werden.
(7) Der Kunde kommt mit der Annahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 5 Werktagen, nachdem ihm die Fertigstellung bzw. die Versandbereitschaft des Werkes und die Kosten textförmlich gemeldet wurden, dieses abholt, abholen lässt oder versenden lässt.
(8) Soweit der Kunde von uns Neu- oder Gebrauchtware kauft, bleibt diese bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

§ 4 Vergütung
(1) Die Vergütung bemisst sich nach dem für die Serviceleistung erforderlichen Zeitaufwand, zuzüglich der notwendigen Auslagen, insbesondere dem Preis für die benötigten Ersatzteile. Die Preise verstehen sich jeweils inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
(2) Die Vergütung wird mit Zugang der Rechnung fällig, soweit der Kunde der Abnahme der Leistung nicht berechtigt widersprochen hat. Der Kunde hat die bearbeiteten Gegenstände unverzüglich abzunehmen. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde nicht nach Ablauf von 5 Werktagen nach textförmlicher Fertigstellungsmitteilung die Abnahme durchgeführt hat. Hat der Kunde die bearbeiteten Gegenstände in Benutzung benommen, so gilt dies als Abnahme.
(3) Der Kunde hat die Möglichkeit der Zahlung per Vorkasse (Überweisung). Abholungen sind in bar oder per EC-Karte zu begleichen.
(4) Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(5) Uns steht wegen einer Forderung aus dem Reparaturvertrag ein Pfandrecht an dem auf Grund des Vertrags in unseren Besitz gelangten Gegenstand des Kunden zu, das auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Lieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden kann. Wir können von diesem Pfandrecht nach Ablauf eines Monats ab Fälligkeit der Forderung Gebrauch machen; der Kunde verzichtet auf das Erfordernis einer erneuten Androhung.
§ 5 Haftung/Gewährleistung
(1) Der Kunde ist zur Abnahme der Reparaturarbeit verpflichtet, sobald ihm der Reparaturgegenstand wieder zur Verfügung steht. Kleinere Mängel, die die Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigen, sowie nicht offensichtliche Mängel berechtigen den Kunden nicht, die Abnahme zu verweigern.
(2) Der Kunde hat das Gerät unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Erhalt des Geräts schriftlich anzuzeigen. Geschieht dies nicht, gilt das Gerät als ordnungsgemäß genehmigt.
(3) Das Recht des Kunden bei Mängeln beschränkt sich zunächst auf die Nacherfüllung. Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu.
(4) Wir haften Ihnen gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(5) Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.
(6) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass für von ihm eingereichte Geräte eine Garantie des Herstellers bestehen kann. Durch eine von uns durchgeführte Reparatur oder aber einen Reparaturversuch am eingesandten Gerät kann nach den jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers ein Verlust der Garantie eintreten. Hierfür wird die Haftung durch uns ausgeschlossen unter Berücksichtigung der vorgenannten Bestimmungen.
(8) Durch einen Wasserschaden am Gerät können Folgeschäden eintreten, für die wir keine Haftung übernehmen unter Berücksichtigung der vorgenannten Bestimmungen.

§ 6 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und sonstige Bestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Wenn Sie Kaufmann sind und Ihren Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland haben, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

Stand April 2022